Selbstverwaltungsordnung

Präambel

Die Selbstverwaltungsordnung regelt Organisation und Verantwortlichkeiten innerhalb der Freien Schule Moorende. Sie ist verbindlich für alle an der Schule Beteiligten. Ihre Aufgabe ist es, die Arbeitsfähigkeit der Schule auf solche Weise sicherzustellen, dass eine vertrauensvolle, anerkennende und effektive Zusammenarbeit von Trägerverein, PädagogInnen sowie Eltern- und Schülerschaft entsteht.

Im Zentrum der Selbstverwaltung steht das Leitungsteam, in dem die Informationen des gesamten Schulgeschehens zusammenfließen. Das Leitungsteam führt dabei Vorstand, Elternschaft, PädagogInnen und Schülerinteressen zusammen. Es ermöglicht schnelle, effektive Entscheidungen und erleichtert die Koordination der in und für die Schule anstehenden Arbeiten.

Weitere Stützpfeiler der Freien Schule Moorende sind:

  • die Mitgliederversammlung des Trägervereins
  • der Vorstand des Trägervereins
  • die Schulleitung
  • das pädagogische Team
  • das Schülerplenum
  • das Elternplenum
  • die Arbeitsgemeinschaften und Elterndienste.

 

Die Mitgliederhauptversammlung

Mitglieder des Vereins „Freie Schule Worpswede e.V.“ sind Eltern, MitarbeiterInnen des pädagogischen Teams und alle weiteren Personen, die eine Mitgliedschaft beantragt und erhalten haben. Die Mitgliederhauptversammlung (MV) findet gemäß Vereinssatzung mindestens einmal jährlich auf Einladung des/der Vereinsvorsitzenden statt.

Die Aufgaben der Mitgliederhauptversammlung umfassen:

  • Entgegennahme des Geschäftsberichts
  • Entlastung des Vorstandes
  • Wahl des Vorstandes
  • Festlegung der Höhe des monatlich zu bezahlenden Schulgeldes
  • Verabschiedung und Weiterentwicklung der Selbstverwaltungsordnung
  • Entscheidungen über Änderungen und Erweiterungen des pädagogischen Konzeptes.

Jedes Mitglied ist mit einer Stimme stimmberechtigt. Die Entscheidungen sind in der Regel mit einfacher Mehrheit zu fällen. Zur Änderung der Selbstverwaltungsordnung bedarf es einer 2/3-Mehrheit der Mitglieder. Kommt dieses Quorum nicht zustande, kann die Selbstverwaltungsordnung auch nach erneuter Einladung auf der nächsten MV mit gleichem Tagesordnungspunkt von einer 2/3-Mehrheit der Anwesenden der MV beschlossen werden.
Die Beschlüsse der Versammlung werden protokolliert. Die Niederschrift ist von ProtokollführerIn und von dem/der Vorsitzenden der Versammlung zu unterzeichnen. Das Protokoll wird innerhalb von vier Wochen an alle Mitglieder versandt. Einwände gegen die Richtigkeit des Protokolls können innerhalb eines Monats nach der Versendung des
Protokolls geltend gemacht werden. Alles Weitere regelt die Vereinssatzung.

 

Der Vorstand

Der Vorstand des Vereins „Freie Schule Worpswede e.V.“ setzt sich aus den durch die MV
gewählten Vorständen zusammen. Die Vorstandssitzungen finden nach Vereinbarung statt.
Vereinsmitglieder und Gäste sind in der Vorstandssitzung zugelassen.

Die Aufgaben des Vorstandes:

• Der Vorstand ist die juristische Außenvertretung des Vereins.
• Er erfüllt formal die Funktion des Arbeitgebers. Er bestätigt in dieser Funktion gemäß den Beschlüssen des Leitungsteams Einstellung und Entlassung von allen MitarbeiterInnen und hat die Befugnis zu allen arbeitsrechtlichen Maßnahmen.
• Er lädt zu den Mitgliederversammlungen ein.
• Der Vorstand entsendet ein Mitglied in das Leitungsteam.
• Der Vorstand hat alle geschäftsführenden Funktionen.

Die geschäftsführenden Aufgaben des Vorstands sind:

• Die Geschäftsführung erstellt jährlich einen Finanzplan.
• Sie trägt für die Einhaltung des Finanzplanes Sorge, eventuell mit Unterstützung externer Hilfen oder Dienstleister.
• Sie entwickelt mittelfristige Finanzpläne und erstellt alle zwei Monate Liquiditätsübersichten.
• Sie schlägt der MV die Höhe der Elternbeiträge vor und verwaltet Beitragseinziehung, Mahnschreiben und die gesamte Kassenführung.
• Sie genehmigt Ausgaben im Rahmen der jährlich festgelegten Budgets.
• Sie ist für das Vereins- bzw. Schulkonto zeichnungsberechtigt.
• Sie führt Verhandlungen für Fundraising und Zuschussgelder.

Es ist das Bestreben des Vorstandes, alle Beschlüsse im Konsens zu erreichen: ansonsten ist eine einfache Mehrheit ausreichend. Alle Beschlüsse des Vorstandes werden protokolliert und im Infoblatt veröffentlicht.
Der Vorstand kann beschließen, dass einzelne Beschlüsse zu folgenden Themen vertraulich sind:

• Personalentscheidungen
• Arbeitsrechtliche Maßnahmen
• Härtefallregelungen (z.B. bei finanzieller Notlage von Eltern).
Diese werden separat protokolliert und werden auf Wunsch dem Leitungsteam zur Einsicht vorgelegt.

 

Das Leitungsteam (LT)

Das Leitungsteam ist das Führungsgremium der Schule. In ihm fließen Informationen aller an der Schule Beteiligten zusammen. Es setzt sich aus folgenden Vertretern zusammen:

• ein(e) Vertreter(in) des Vorstandes
• ein(e) Vertreter(in) der Schulleitung
• ein(e) Vertreter(in) des pädagogischen Teams
• ein(e) Vertreter(in) des Elternplenums
• eine Vertreterin des Schülerplenums
• ein Vertreter des Schülerplenums.

Die VertreterInnen werden von den einzelnen Gremien jeweils für ein Jahr gewählt.
Es ist das Bestreben des Leitungsteams, alle Beschlüsse im Konsens zu erreichen: ansonsten ist eine einfache Mehrheit ausreichend.
Bei allen pädagogischen Fragen haben die VertreterInnen der Schulleitung bzw. des pädagogischen Teams ein Vetorecht. Wird das Vetorecht ausgeübt, muss eine Lösunggefunden werden, mit deren Beschluss sowohl Schulleitung als auch pädagogisches Team einverstanden sind.

Zu den Aufgaben des Leitungsteams zählen folgende (zur Bewältigung der Aufgaben kann das LT weitere Gremien bzw. externe Hilfen in Anspruch nehmen):

• Die Mitglieder des Leitungsteams informieren sich gegenseitig über die Arbeit aller entsendenden Gremien.
• Das LT koordiniert die Aufgaben im laufenden Betrieb der Schule.
• Das LT entscheidet über Prioritäten durchzuführender Aufgaben.
• Das LT ist für die Auswahl der MitarbeiterInnen zuständig und schlägt dem Vorstand Einstellungen und Entlassungen vor.
• Das LT entscheidet über laufende Ausgaben und Investitionen und die jeweiligen Budgets im Rahmen des Finanzplans.
• Das LT ist verantwortlich für das Erstellen von Kriterien für die Qualitätsentwicklung der Schule.
• Das LT sorgt dafür, dass ein pädagogisches Jahresprogramm erstellt wird, das geeignet ist, diese Kriterien zu erfüllen. Und es sorgt für dessen Umsetzung und Bewertung. (Das Jahresprogramm ist die jährliche Konkretisierung des Schulkonzeptes.)
• Das LT ist verantwortlich dafür, dass zum Ende des Schuljahres die Planung für das Folgejahr gemacht wird: inhaltlich, organisatorisch und finanziell.
• Das LT legt jährlich die Schulzeiten innerhalb der Öffnungszeiten der Schule sowie die Ferienzeiten (inkl. Brückentage) und die pädagogischen Tage fest.
• Das LT erstellt „Wegweiser“ für neue Eltern und für neue LernbegleiterInnen und Honorarkräfte, aus denen auch die Rollen und Verantwortungen der Gremien und Funktionen hervorgehen.
• Das LT arbeitet die Arbeitsverträge der LernbegleiterInnen aus.
• Das LT beruft jährlich die Auswahlkommission für neue chülerInnen; sie besteht aus folgenden VertreterInnen: dem/der ElternsprecherIn, jeweils 1 Vertreter aus dem Vorstand, der Schulleitung und dem pädagogischen Team.
• Das LT erstellt fortlaufende Übersichten über alle anfallenden Aufgaben, welche im Rahmen der Elternarbeit übernommen werden können und die nicht vom pädagogischen Team oder im Rahmen der Geschäftsführung/Verwaltung erledigt werden. Diese werden im Infoblatt veröffentlicht.
• Das LT legt fest, welche AGs oder wer aus dem LT welche Aufgaben verantwortlich wahrnimmt.
• Das LT hält den Kontakt zum Bundesverband Freier Alternativschulen (BFAS) und zu anderen Netzwerken.
• Das LT versendet regelmäßig ein Informationsblatt an die Eltern; dieser soll alle wichtigen Termine, Berichte über die AGs und die Tätigkeit des LT, besondere Ereignisse in der Schule und andere für die Eltern interessante Themen enthalten.
• Das LT lädt jährlich (bei Bedarf öfter) alle Gremien zu einem „Organisatorischen Tag“, bei dem die Struktur der Schule überprüft wird und Maßnahmen abgeleitet werden.
• Das LT ist verantwortlich für die Einhaltung des Datenschutzes. Sie informiert und verpflichtet alle Personen der Schule (außer den Angestellten, für die der Vorstand als Arbeitgeber in der Pflicht ist), die mit schutzwürdigen Daten hantieren, diese vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

Alle Beschlüsse des LT sind zu protokollieren und im Infoblatt zu veröffentlichen.
Das LT kann beschließen, dass einzelne Beschlüsse zu folgenden Themen vertraulich sind:

• Personalentscheidungen
• Arbeitsrechtliche Maßnahmen
• Stellungnahmen zu disziplinarischen Maßnahmen der Schulleitung
• Entscheidungen über die Aufnahme von Schülern
• Härtefallregelungen (z.B. bei finanzieller Notlage von Eltern).

 

Die Schulleitung

Die Schulleitung besteht aus SchulleiterIn und stellv. SchulleiterIn. Die Schulleitung nimmt folgende Aufgaben wahr:

• Die Schulleitung erstellt jährlich mit dem pädagogischen Team das Jahresprogramm und legt es dem Leitungsteam zur Beschlussfassung vor.
• Die Schulleitung hat die Richtlinienkompetenz im pädagogischen Team und die Fachaufsicht über die Mitglieder des Teams.
• Die Schulleitung erstellt jährlich gemeinsam mit dem pädagogischen Team Vorschläge zur Weiterentwicklung des Konzeptes und legt sie dem Leitungsteam zur Beschlussfassung vor.
• Die Schulleitung ist verantwortlich für die Umsetzung und Dokumentation des Jahresprogramms gemäß dem pädagogischen Konzept durch das pädagogische Team.
• Die Schulleitung plant und koordiniert den Einsatz der LernbegleiterInnen.
• Die Schulleitung organisiert die Teamsitzung, bereitet sie vor und leitet sie.
• Die Schulleitung vertritt die Schule nach außen in pädagogischen Belangen, insbesondere gegenüber dem Schulamt und dem Jugendamt.
• Die Schulleitung organisiert Hospitationen.
• Die Schulleitung führt Konfliktgespräche zwischen Eltern und LernbegleiterInnen sowie im Team, ggf. unter Hinzuziehung weiterer Beteiligter.
• Die Schulleitung überwacht die Ausgaben für Lehr- und Lernmaterial.
• Die Schulleitung wirkt bei der Entscheidung des Leitungsteams über die Einstellung von neuen MitarbeiterInnen mit.
• Die Schulleitung ist verantwortlich für die Personalentwicklung des pädagogischen Teams und tauscht sich mit dem Leitungsteam in Personalangelegenheiten aus. Sie führt dazu mindestens jährlich Gespräche mit allen LernbegleiterInnen.
• Die Schulleitung wirkt an der Qualitätsentwicklung aktiv mit.
• Die Schulleitung entsendet ein Mitglied bzw. StellvertreterIn in das Leitungsteam.
• Die Schulleitung hat Einspruch einzulegen, wenn nach ihrer Überzeugung ein Beschluss des Leitungsteams gegen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften bzw. gegen eine behördliche Anordnung verstößt.

 

Das pädagogische Team

Das pädagogische Team besteht aus allen angestellten pädagogischen MitarbeiterInnen der Schule. Die Lernbegleitung der Kinder soll durch ausgebildete PädagogInnen sowie LehramtsanwärterInnen mit Freinet-Ausbildung ausgeübt werden; Ausnahmen sind möglich.

Das pädagogische Team nimmt folgende Aufgaben wahr:

• fördert, begleitet und betreut die Kinder in ihrem Lernprozess und dokumentiert deren Entwicklung;
• diskutiert, gestaltet und reflektiert das Schulleben;
• erarbeitet Regeln für das schulische Leben, so weit wie möglich gemeinsam mit den Kindern und sorgt für deren Aufrechterhaltung;
• erstellt gemeinsam einen Arbeitsplan zur Abdeckung der erforderlichen Aufgaben (Unterricht und Betreuung der Kinder, Vorbereitungszeit und hier genannte weitere Aufgaben);
• bereitet Lern- und andere Aktivitäten vor, z.B. Arbeitsgemeinschaften der Kinder und Lernangebote von Eltern;
• entwickelt das pädagogische Konzept weiter;
• sichtet und wählt neue Lernmaterialien aus;
• betreut PraktikantInnen;
• organisiert Fortbildungen bzw. nimmt daran teil;
• arbeitet bei der Außenvertretung gegenüber Schulbehörden in Absprache mit der Schulleitung und dem Vorstand mit;
• hilft wechselseitig bei der Regelung von Konflikten mit Kindern und Eltern und einig sich über eventuell notwendige Konsequenzen und Sanktionen;
• gestaltet pädagogische Elternabende mit und führt in regelmäßigen Abständen Elterngespräche;
• richtet feste Sprechzeiten für die Eltern ein;
• wirkt bei der Entscheidung des Leitungsteams über die Einstellung von neuen MitarbeiterInnen für das pädagogische Team mit;
• arbeitet neue KollegInnen ein;
• ist an der Auswahl neuer Kinder beteiligt (entsendet VertreterIn inAuswahlkommission);
• legt Besuchstage für neue SchülerInnen und Hospitationstermine fest;
• wirkt bei Bedarf in der AG Öffentlichkeitsarbeit mit;
• wählt eine VertreterIn bzw. StellvertreterIn in das Leitungsteam.

 

Das Schülerplenum

Das Schülerplenum besteht aus allen SchülerInnen. Das Plenum trifft sich einmal zu Beginn eines jeden Schuljahres und danach nach Bedarf.

• Die SchülerInnen wählen unter sich zwei Schulsprecher (jeweils 1 weiblich und 1 männlich) und entsenden diese in das Leitungsteam.
• Die Schülervertreter berichten vom Plenum an das Leitungsteam und umgekehrt.
• Die Schülervertreter sind Ansprechpartner für die SchülerInnen.
• Beschlüsse des Schülerplenums sind bindend für die Schülervertreter.
• Auf Anforderung des Leitungsteams holt die Schülervertreter die Meinung der Schülerschaft ein.
• Die SchülervertreterIn organorganisieren die Plenumssitzungen. Alle Beschlüsse des Plenums werden protokolliert und im Infoblatt veröffentlicht.

 

Das Elternplenum

Das Elternplenum besteht aus allen Eltern von Schulkindern. Das Plenum trifft sich monatlich.

• Das Elternplenum schlägt neue Arbeitsgemeinschaften vor und gründet diese.
• Das Elternplenum sammelt die Erfahrungen aus den Elterndiensten, erarbeitet Anregungen und Ideen für Elterndienste und schlägt diese dem Leitungsteam vor.
• Die Eltern wählen aus der Elternschaft eine/n VertreterIn als SchulelternsprecherIn und eine/n StellvertreterIn.
• Die SchulelternsprecherIn bzw. StellvertreterIn ist Mitglied im Leitungsteam.
• Beschlüsse des Elternplenums sind bindend für die SchulelternsprecherInnen.
• Auf Anforderung des Leitungsteams holt die SchulelternsprecherIn die Meinung der Elternschaft ein.
• Die SchulelternsprecherIn organisiert die Plenumssitzungen. Alle Beschlüsse des Plenums werden protokolliert und im Infoblatt veröffentlicht.

 

Elternvertreter

Die Eltern aus jeder Lerngruppe wählen eine Elternvertretung plus StellvertreterIn. Die Wahl gilt für ein Jahr. Die Elternvertretung lädt zu Beginn jedes Schuljahres und danach nach Bedarf zu Elternabenden der Lerngruppe ein.

 

Die Arbeitsgemeinschaften (AGs)

Die Arbeit in den AGs wird von der Elternschaft getragen. Für alle AGs gelten die folgenden Grundsätze:

• Sie stellen sich und ihre Arbeit in den ersten Wochen eines Schuljahres im Elternplenum vor.
• Sie wählen aus ihrer Mitte eine Leitung. Die Wahl gilt für ein Jahr.
• Alle Arbeiten der AG werden in Absprache mit dem Leitungsteam ausgeführt.
• Die einzelnen AGs erhalten pro Jahr ein Budget, das im Leitungsteam festgelegt wird und über das sie sachgebunden und in Abstimmung mit dem LT verfügen können.
• Alle AGs berichten auf Anforderung an das Leitungsteam.
• Sie berichten in regelmäßigen Abständen schriftlich im Infoblatt von ihren Aktivitäten.
• Auf Antrag hat ein/e VertreterIn der AG Rederecht im LT.
• Alle Beschlüsse der AGs werden protokolliert und im Infoblatt veröffentlicht.

AG Schulhaus

Die AG Schulhaus sorgt für die Bereitstellung von Schulraum und Schulgelände in einer Art, die den Leitsätzen der Freien Schule Moorende und der Prinz-Höfte-Pädagogik entspricht und gerecht wird.
Die Aufgaben der AG Schulhaus umfassen:

• Verantwortung für Technik und Sicherheit der Schulgebäude und auf dem Schulgelände, sowie für bauliche Angelegenheiten
• Gestalten der Innen- und Außenräume in Absprache mit dem pädagogischen Team und dem Leitungsteam
• Zuständigkeit für Schulgarten und Außengelände
• Pflege, Renovierung und Reparatur des Schulinventars
• Organisation der Reinigung und Pflege des Schulgebäudes und Schulgeländes
• regelmäßiges Auflisten aller anfallenden Arbeiten zur Veröffentlichung im Infoblatt.

AG Öffentlichkeitsarbeit

Die AG für Öffentlichkeitsarbeit sorgt für das öffentliche Bild der Freien Schule Moorende.
Sie soll dazu beitragen, dass interessierte Eltern ausreichend Gelegenheit zum Kennenlernen der Schule haben. Neben interessierten Eltern und Vereinsmitgliedern können PädagogInnen zur Durchführung von Informationsveranstaltungen hinzugezogen werden.
Für größere Veranstaltungen sollen möglichst viele Eltern in die Gestaltung mit einbezogen werden.
Die Aufgaben der AG Öffentlichkeitsarbeit umfassen:

• das Organisieren öffentlicher Veranstaltungen wie Tag der offenen Tür, Infostände, Infoveranstaltungen, Mitwirkung bei bildungspolitischen oder kulturellen Veranstaltungen in der Region
• Gestalten des ersten Schultages in Kooperation mit dem pädagogischen Team
• Herstellen von Infoblättern, Anzeigen, Bild- und Filmmaterial
• Pflegen der Pressekontakte, Herausgabe von Presseinformationen
• Gestalten und Aktualisieren der Internetseite
• Erstellen von Infopaketen für die Spendenwerbung
• Werben von neuen Mitgliedern und Fördermitgliedern für den Trägerverein.

Die Elterndienste

Für die Dienste zur Ableistung der Eltern-Arbeitsstunden kommen folgende Tätigkeiten in Frage:

• Mitarbeit bei Elterndiensten oder Themenkreisen, die durch das Leitungsteam oder die AGs im Infoblatt veröffentlicht werden
• Mitarbeit in den AGs
• Mitarbeit als gewählter Vertreter in den o.g. Gremien (max. 1,5 Std. pro Sitzung).

Alle Arbeiten innerhalb der Elterndienste werden in Absprache mit dem Leitungsteam oder den Arbeitsgemeinschaften ausgeführt. Die Übersicht über die geleisteten Stunden führt ein Elterndienst. Die Anzahl der Arbeitsstunden sowie die Ausgleichszahlung für nicht geleistete Eltern-Arbeitsstunden regelt der Schulvertrag.

Lilienthal-Moorende, Dezember 2010

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